Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Beschluss verkündet am 13.05.2009
Aktenzeichen: 2 O 34/09
Rechtsgebiete: GKG
Vorschriften:
GKG § 39 Abs. 1 | |
GKG § 52 Abs. 2 |
2. Der einfache Auffangwert ist nur dann festzusetzen, wenn mehrere Familienmitglieder im Interesse ihrer familiären Gemeinschaft die Erteilung eines Aufenthaltstitels für ein Familienmitglied erstreben.
Gründe:
Die gemäß § 68 Abs.1 GKG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde der Kläger gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zu Recht auf 10.000,00 € festgesetzt.
Bei Streitigkeiten um die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000,00 € anzusetzen. Erstreben - wie hier - mehrere Kläger die Erteilung von Aufenthaltstiteln für jeden einzelnen, ist der Auffangwert entsprechend der Anzahl der Kläger zu vervielfachen.
Gemäß § 39 Abs. 1 GKG werden die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Zwar hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, mehrere Streitgegenstände im Sinne dieser Vorschrift lägen auch im Falle subjektiver Klagehäufung, also bei einer Mehrheit von Klägern bzw. Antragstellern, nicht vor, wenn dem Verfahren derselbe Sachverhalt zugrunde liege und sich das Entscheidungsergebnis zwangsläufig auf alle Kläger bzw. Antragsteller in derselben Weise auswirke, wenn also ein übereinstimmendes gemeinsames, nicht in verschiedene Eigeninteressen aufspaltbares Rechtsschutzinteresse vorliege. Er hat diesen Grundsatz (teilweise) auch in den Fällen angewandt, in denen mehrere Familienangehörige die Erteilung mehrerer Aufenthaltserlaubnisse begehrt haben (vgl. Beschl. v. 07.02.1994 - 2 M 35/93 - m. w. N.; Beschl. vom 18.09.2007 - 2 O 277/07; a. A. allerdings: Beschl. v. 15.08.2008 - 2 O 162/08 -). Der Senat schließt sich nunmehr der Empfehlung in Nr. 8.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 [1328]) und der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung an. Danach ist für den Streit um die Erteilung eines Aufenthaltstitels für jeden der Kläger bzw. Antragsteller der Auffangwert zugrunde zu legen (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2003 - 1 B 272.03, - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 27; NdsOVG, Beschl. v. 05.10.2004 - 11 ME 245/04 -, AGS 2005, 355; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2008 - 13 S 994/08 -, AuAS 2008, 199; BayVGH, Beschl. v. 01.02.1999 - 10 ZS 99.216 -, Juris; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 06.06.2008 - 3 E 3/08 -, AuAS 2008, 200). Der einfache Auffangwert ist nur dann anzusetzen, wenn sich mehrere Kläger in Rechtsgemeinschaft (vgl. Nr. 1.1.3 des Streitwertkatalogs) gegen einen Verwaltungsakt wenden oder den Erlass eines Verwaltungsakts erstreben, etwa wenn mehrere Familienmitglieder im Interesse ihrer familiären Gemeinschaft die Erteilung eines Aufenthaltstitels für ein Familienmitglied begehren. In diesem Fall ist die Annahme gerechtfertigt, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Streitgegenstand handelt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 28.01.1991 - 1 B 95.90 -, NVwZ-RR 1991, 669; BayVGH, Beschl. v. 14.03.2003 - 10 B 99.2101 -, InfAuslR 2000, 284).
Da im vorliegenden Verfahren die beiden Kläger (Mutter und Sohn) jeweils für sich eine Aufenthaltserlaubnis begehrt haben, ergibt sich ein Gesamtstreitwert von 10.000,00 €.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 68 Abs. 3 GKG.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.